Die Bärbel und Hans Kloß Stiftung

Die Bärbel und Hans Kloß Stiftung fördert insbesondere dort, wo der Staat keine ausreichenden Mittel zur Verfügung stellen kann.

Zweck der Bärbel und Hans Kloß Stiftung sind:

  • Förderung und Unterstützung der Erziehung
  • Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe
  • Förderung und Unterstützung Jugendhilfe
  • Förderung mildtätiger Zwecke

Die Stiftungszwecke werden verwirklicht durch:
die Förderung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen sowie von jungen Erwachsenen bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres, die in Berlin oder dem angrenzenden Umland wohnen. Gefördert und unterstützt werden insbesondere die schulische und berufliche Ausbildung, indem

Die Förderung und Unterstützung soll staatliche Angebote ergänzen, aber auf keinen Fall ersetzen. Der Rahmen und die Vorgaben des § 53 AO sind, soweit notwendig, zu beachten. Die Zweckverwirklichung kann sowohl durch die Vergabe von Stipendien, die Förderung und Unterstützung individueller Maßnahmen Einzelner als auch durch projektbezogene Maßnahmen, die die Stiftung selbst initiiert und aufsetzt, erreicht werden. Ebenso kann die Stiftung durch die mittelbare Bereitstellung von Sach- und Geldmitteln zur finanziellen Unterstützung im Sinne des § 58 Nr. 1 AO den Stiftungszweck verwirklichen oder dies durch Hilfspersonen im Sinne des § 57 AO geschehen, wenn nach den Umständen des Falles insbesondere nach den rechtlichen und tatsächlichen Beziehungen, die zwischen der Stiftung und der Hilfsperson bestehen, das Wirken der Hilfsperson wie eigenes Wirken der Stiftung anzusehen ist. Im Vordergrund steht die musikalische Förderung. Die Bärbel und Hans Kloß Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und an keine Verbände oder Parteien gebunden. Sie ist Mitglied im Bundesverband Deutsche Stiftungen. Spenden sind steuerlich absetzbar.

Mit der Gründung der Stiftung im September 2016 möchten wir uns aktiv für gute Zwecke einsetzen. Wir hoffen, dass wir viele gute Projekte erfolgreich fördern können – und dass die Stiftung auch in Zukunft mit viel Herz und ungebrochenem Engagement Gutes tun kann!

Ihr Förderantrag

Sie wünschen eine Förderung durch die Bärbel und Hans Kloß Stiftung?

Dann senden Sie uns Ihren formlosen Antrag unter Berücksichtigung der unten genannten Bedingungen. Bitte beachten Sie, dass nur Anträge gefördert werden, die den Zielen der Bärbel und Hans Kloß Stiftung entsprechen.

Der Vorstand der Stiftung trifft alle Entscheidungen über Förderungen. Er tagt mehrmals im Jahr und beschäftigt keine Mitarbeiter. Dem entsprechend kann die Bearbeitung von Briefen und Förderanträgen etwas dauern.

  • Was sind die Ziele und Ansprüche Ihres Anliegens?
  • Für welchen Zeitraum wird die Unterstützung benötigt?
  • Gesamtkosten Ihres Anliegens
  • Zuschussbedarf
  • Andere Finanzquellen
  • Gibt es weitere Unterstützer und wie hoch ist deren Beitrag

Die Bärbel und Hans Kloß Stiftung unterstützt nur Anfragen mit nachweisbaren Kosten. Daher können nur vollständige und aussagekräftige Unterlagen bearbeitet werden. Bitte schicken Sie Ihren Förderantrag ausschließlich per Post an:

Bärbel und Hans Kloß Stiftung
Roedeliusweg 37
13595 Berlin

Anmerkung
Wir erklären ausdrücklich, dass wir keinerlei Haftung für unaufgefordert eingesandte Schreiben, Materialien wie z.B. Bücher, Medienträger, Manuskripte oder Ähnliches bzw. sonstige Waren übernehmen. Gleichzeitig können wir in diesem Zusammenhang weder für eine Annahme von Briefen und Materialien noch für deren Rücksendung garantieren.

Spenden & Zustiftung

Die Bärbel und Hans Stiftung finanziert ihre Aktivitäten aus Eigenmitteln sowie aus Geld- und Sachspenden. Auch kleine Beträge helfen, unseren Stiftungszweck zu erfüllen. Jeder Spender erhält bei Angabe seiner Adresse eine Spendenquittung.

Spendenkonto
Inhaber: Bärbel und Hans Kloß Stiftung
Institut: V-Bank
IBAN: DE06 7001 2300 6101 3434 00

Eine weitere Möglichkeit, die Arbeit der Bärbel und Hans Kloß Stiftung zu unterstützen ist die Zustiftung. Während Spendenmittel direkt für die Erfüllung des Stiftungszweckes weitergegeben werden, werden Mittel aus Zustiftungen dauerhaft dem Stiftungskapital zugeführt. Die daraus erzielten Erträge kommen jedes Jahr der Erfüllung des Stiftungszweckes zugute. Der Kapitalstock, das von Ihnen eingebrachte Vermögen, darf bei einer Zustiftung nicht verfügt und geschmälert werden. Ausschließlich die mit dem Betrag erzielten Gewinne oder Erträge werden dem Verwendungszweck zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise steht das eingebrachte Kapital Ihrem Stiftungsgedanken eine sehr lange Zeit zur Verfügung.

Kontakt

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf – am besten per E-Mail.

  • Haben Sie Fragen zu unseren Aktivitäten?
  • Möchten Sie sich mit uns zusammen engagieren?
  • Haben Sie geeignete Projektpläne?

Möchten Sie unsere Vorhaben unterstützen?
Wir freuen uns!

Bärbel und Hans Kloß Stiftung
Roedeliusweg 37
13595 Berlin
baerbelundhanskloss-stiftung@t-online.de

Vorsitzender des Stiftungsrates
Hans Kloß
Stellvertretende Vorsitzende des Stiftungsrates
Bärbel Kloß

Stiftungsvorstand
Andrea Arndt
Timon Heinrich
Lutz Kreklau